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Viele Wirecard-Anleger interpretierten das umstrittene Leerverkaufsverbot der Finanzaufsicht als Beruhigungspille und kauften zu. Doch das Gericht sieht keine Pflichtverletzung der Bafin.
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Viele Wirecard-Anleger interpretierten das umstrittene Leerverkaufsverbot der Finanzaufsicht als Beruhigungspille und kauften zu. Doch das Gericht sieht keine Pflichtverletzung der Bafin.

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Wirecard-Aktionäre werden nicht aus der Insolvenzmasse entschädigt. Ihnen bleibt nur noch das Kapitalanleger-Musterverfahren,…

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