Düsseldorf (dpa/lnw) - In der nordrhein-westfälischen Kriminalitätsstatistik sollen künftig Mehrfach-Staatsangehörigkeiten von Verdächtigen und Opfern ausgewiesen werden. Das hat das NRW-Innenministerium mitgeteilt.

„Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen. Darum müssen wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik berücksichtigen“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der „Rheinischen Post“.

Zudem könnten mehrere Staatsangehörigkeiten im Hinblick auf Haftgründe Anhaltspunkte für eine eventuelle Fluchtgefahr und für Fluchtmöglichkeiten sein.

Ein entsprechender Erlass sieht die geänderte Erfassung rückwirkend ab 1. Juli vor. An das Bundeskriminalamt wird allerdings gemäß bundeseinheitlicher Richtlinien weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit übermittelt.

Eine Auswertung habe ergeben, dass jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 eine zweite Staatsangehörigkeit besaß.