Der neue Allgäuer Tierschutz-Skandal auf dem Milchviehbetrieb der Familie E. hat Mitte März 2025 zu Aufsehen und Entsetzen weit über Bayern hinaus geführt. Nun hat die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), die für die Überwachung des Milchviehbetriebs zuständig ist, ein Tierhaltungs-und Betreuungsverbot gegen den Geschäftsführer des Hofs, Martin E., erlassen. Das bedeutet, dass der Mann künftig keine Tiere mehr halten und betreuen darf, er darf auch aus dem Hintergrund keinerlei Einfluss auf das Geschehen rund um die Rinder auf dem Milchviehbetrieb nehmen und muss in Konsequenz die Führung des Betriebs an eine andere Person abgeben.

Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ist eine drakonische Entscheidung der KBLV. Denn es stellt einen schweren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit dar. Es wird denn auch eher selten ausgesprochen und gilt unter Experten als gleichsam letztes Mittel in besonders gravierenden Fällen. Der Anwalt der Familie E. antwortete bis zum Nachmittag nicht auf eine Anfrage. In einer früheren Stellungnahme zu den Vorwürfen teilte er mit, die Familie E. distanziere sich „mit Nachdruck“ von den Vorwürfen. „Ihre Tiere und der Tierschutz liegen unserer Mandantin sehr am Herzen“, hieß es in dem Schreiben. „Denn nur gesunde Kühe, die sich wohl fühlen, geben gute Milch!“