Fast zehn Jahre nach der Insolvenz der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass der Freistaat Bayern 2016 zu Recht öffentlich vor dem Verzehr der Produkte des Unternehmens gewarnt hatte, und zwar auch solcher, die nachpasteurisiert waren. Die Kontrolleure des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seien nicht dazu verpflichtet gewesen, das Personal seinerzeit zur Existenz nachpasteurisierter Produkte zu befragen. Eine „Amtspflichtverletzung“ des Freistaates, auf die der Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Josef Hingerl den Freistaat verklagt hatte, liegt nach Überzeugung der Richterinnen des 1. Zivilsenats nicht vor.
Drei Lebensmittelskandale in Bayern erschütterten zwischen 2012 und 2016 das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher und schlugen bundesweit Wellen: Müller-Brot, Bayern-Ei und dann im März 2016 erhöhte Listerien-Werte im Wacholder-Wammerl der Großmetzgerei Sieber in Geretsried. Die Bakterien, die die Kontrolleure des Freistaats bei der Entnahme von Proben fanden, können bei Kindern, Kranken und Schwangeren zu schweren Erkrankungen führen. Sieber hatte nach dem Listerien-Fund binnen weniger Wochen den Betrieb einstellen müssen. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren ihren Job.






