Die Ermittlungen gegen den Präsidenten des bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, wegen des Verdachts der Tierquälerei sind eingestellt worden. Ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes sei nicht nachweisbar gewesen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit. Der Paragraf sieht eine Strafe vor, wenn Tieren etwa länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zugefügt werden.
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Die Ermittlungen gingen auf eine Anzeige unter anderem der Tierrechtsorganisation Peta zurück. Das Veterinäramt des Landkreises Nürnberger Land hatte im April mitgeteilt, bei einer Kontrolle auf dem Hof Felßners in Lauf an der Pegnitz geringe Mängel bei der Einstreu und der Entmistung der Rinderstallungen sowie geringgradige bis mittelgradige Mängel bei der tierärztlichen Versorgung einzelner Rinder festgestellt zu haben. Nach Angaben der Behörde wurden die Mängel innerhalb weniger Tage beseitigt.






