PfadnavigationHomePanoramaNRWSchulleiter will Namen nie gehört haben – Neue Details zu seit 16 Jahren krankgeschriebener LehrerinVeröffentlicht am 25.08.2025Lesedauer: 3 MinutenEine verbeamtete Lehrerin aus NRW war über 15 Jahre krankgeschrieben und verweigerte die amtsärztliche Untersuchung. Das Oberverwaltungsgericht entschied: Die Untersuchung muss erfolgen, die Lehrerin trägt die Kosten.Mehr als 16 Jahre blieb eine verbeamtete Lehrerin aus NRW krankgeschrieben und bezog weiter volles Gehalt. Zum Amtsarzt wollte sie nicht. Nun kommt heraus: Selbst der Schulleiter hat ihren Namen offenbar nie gehört.Der Name der Studienrätin aus Nordrhein-Westfalen, die seit mehr als 16 Jahren krankgeschrieben ist, war dem zuständigen Schulleiter offenbar nicht bekannt. Das berichtet die „Bild“-Zeitung, die laut einem Bericht mit ihm gesprochen hat. Als der Schulleiter 2015 an die Schule kam, hatte die Lehrerin bereits seit 2009 immer wieder ärztliche Atteste verlängern lassen. Nun muss sie sich einer amtsärztlichen Untersuchung stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster entschieden. Laut den Attesten litt sie an psychischen Problemen, ihre Arbeitsunfähigkeit wurde immer wieder verlängert. Der Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, blieb lange untätig und ordnete erst im April 2025 eine Untersuchung an, um die Frage der dauerhaften Dienstfähigkeit zu klären. Dagegen klagte die Lehrerin.Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde vor Kurzem zurück. Zwar bezeichnete es das „jahrelange Untätigbleiben“ des Dienstherrn als „in der Tat nicht nachvollziehbar“. Gleichwohl bleibe die Anordnung rechtmäßig. Eine zeitliche Verwirkung der Befugnis gebe es nicht. Die Richter stellten klar, dass der Staat einerseits seine Fürsorgepflicht erfülle, wenn er Zweifel an der Dienstfähigkeit abklären lasse, andererseits aber auch ein berechtigtes Interesse daran habe, dass Beamte nicht „ohne Dienstleistung vollalimentiert“ werden.Lesen Sie auchUmstritten war auch, ob die Untersuchung psychiatrische Aspekte umfassen darf. Das OVG entschied, dass dies selbst dann zulässig sei, wenn die Anordnung allein auf den langen Fehlzeiten beruht. Da die Lehrerin selbst Atteste eines Fachzentrums für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt hatte, sei eine entsprechende Untersuchung gerechtfertigt.Inzwischen beschäftigt der Fall die Behörden der Landesverwaltung. „Die Bezirksregierung Düsseldorf arbeitet den Fall umfassend auf, das Unverständnis in der Öffentlichkeit ist für uns nachvollziehbar. Aber aufgrund dieses laufenden Prozesses können derzeit leider keine weiteren Details mitgeteilt werden“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der „Bild“-Zeitung. Die NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) forderte eine umfassende Aufklärung des Falls. Präsident des NRW-Lehrerverbands: „Schlag ins Gesicht der Kollegen“Der Präsident des NRW-Lehrerverbands, Andreas Bartsch, nannte das Verhalten der Lehrerin einen „Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen.“ Der „Bild“-Zeitung sagte er: „So etwas habe ich in meiner ganzen Berufslaufbahn noch nicht erlebt. Das ist ein völlig unterirdisches Verhalten.“Lesen Sie auchIn der Regel könne ein Rektor eine Stelle wie die der krankgeschriebenen Lehrerin nicht als volle Stelle nachbesetzen. „Das heißt, dass die ausgefallene Arbeit an den Kolleginnen und Kollegen hängen bleibt“, erklärte Bartsch.Studienräte in Nordrhein-Westfalen verdienen je nach Erfahrungsstufe zwischen 5051 und 6174 Euro im Monat. Beamte erhalten ihr Gehalt auch im Krankheitsfall unbegrenzt fortgezahlt. Die Lehrerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.cvb/lay