WirtschaftsWoche: Erst nach 15 Jahren schickte das Land Nordrhein-Westfalen im April dieses Jahres eine verbeamtete Lehrerin, die wegen psychischer Probleme schon 15 Jahre krankgeschrieben war, zu einer Untersuchung zum Amtsarzt. Dass das rechtens ist, stellte nun das Oberverwaltungsgericht Münster klar. Eine andere Frage aber bleibt damit offen: Hätte der Dienstherr oder der Schuldirektor nicht eher handeln müssen?
Iske: So ein langes Abwarten wäre in Unternehmen undenkbar. Die Betriebe hätten einen Mitarbeiter, der jahrelang krankgeschrieben wurde, schon 13 oder 14 Jahre eher zum Vertrauensarzt geschickt, um zu entscheiden, wie es weitergeht.
Wie hätte es denn zum Beispiel weitergehen können?
Die Firma hätte den Mitarbeiter womöglich auf eine andere, geeignetere Stelle versetzt, die Arbeitszeit angepasst oder – als letzte Konsequenz – ihm gekündigt. Jedenfalls nicht tatenlos zugeschaut. Der Amtsarzt hätte ja auch herausfinden können, ob die Frau dauerhaft oder zumindest teilweise dienstfähig ist.
Im Unterschied zu Angestellten haben Beamte aber Privilegien…






