Im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz über die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall klagt die AfD nach eigenen Angaben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit.
Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte – und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte – Höherstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz.
Extremismus
AfD scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Damit sind Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtskräftig. Darin ging es um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Der Rechtsstreit über die zwischenzeitliche Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ dauert an.






