Der Name Patricia Schlesinger kommt in dem immerhin 38-Seiten-Beschluss gar nicht vor. Aber natürlich ist jedem klar, wer und was gemeint ist, wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht, die der neue Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) künftig gewährleisten soll – und davon, „das Risiko von möglichen Compliance-Verstößen zu verringern“. Die beiden Länder hatten nach dem Rücktritt der damaligen RBB-Intendantin – ausgelöst durch eine beispiellose Affäre um Boni, Sonderzulagen, eine finanziell ausufernde Bauprojektierung und luxuriös renovierte Räume – Vorkehrungen für ein Ende der Intendantenherrlichkeit getroffen. Und das Bundesverfassungsgericht hat dies nun sehr unmissverständlich gebilligt.