Sie will ihr Ruhegeld erstreiten, der Sender verlangt Schadensersatz von ihr: jetzt haben sowohl der RBB, als auch die frühere Intendantin Patricia Schlesinger angekündigt, gegen Teil eines ersten Urteils des Landgerichts Berlin von Mitte Juli in Berufung gehen zu wollen. Das sagte Patricia Schlesingers Anwalt der SZ, zuvor hatte RBB24 über den Beschluss des sendereigenen Verwaltungsrats berichtet, das Urteil nicht zu akzeptieren.
RBB und Patricia Schlesinger gehen beide in Berufung
Die frühere RBB-Intendantin Schlesinger und der Verwaltungsrat des RBB rufen im Streit um Ruhegeld und Schadensersatz beide die nächste Instanz an.







