Der Garchinger Forschungsreaktor ist rechtmäßig in Betrieb – und könnte übergangsweise mit hochangereichertem Uran wieder hochgefahren werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde des Bundes Naturschutz (BN) gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2024 zurückgewiesen. Damit ist diese Rechtsfrage letztinstanzlich und final geklärt, wie es in einer Mitteilung der Pressestelle der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) heißt. Die Anlage auf dem Garchinger Forschungsgelände steht seit März 2020 nach einer Panne aus technischen Gründen still, derzeit wird laut Technischer Universität München der Zentralkanal im Reaktorbecken ausgetauscht.

Während die TU München die Entscheidung erwartungsgemäß begrüßt, ist die Enttäuschung beim Bund Naturschutz laut Energie- und Klimareferent Kasimir Buhr groß. Ihre Kritik an der Nutzung von hochangereichertem Uran als Brennstoff des Reaktors in Garching halten die Naturschützer weiterhin aufrecht. Die Verwendung eines derartigen Brennstoffes stütze den internationalen Markt für waffenfähiges Material und stehe damit Bemühungen um eine weltweite atomare Abrüstung und um die Begrenzung der Verbreitung von Atomwaffen entgegen, so Buhr. In der Genehmigung der Anlage sei ein Wechsel auf einen Brennstoff mit niedrigerer Anreicherung vorgesehen, was allerdings bis heute nicht erfolgt sei. „Die TU München muss dieser Auflage endlich nachkommen“, verlangt der Bund Naturschutz.