Garchinger Reaktor darf mit hoch angereichertem Uran betrieben werden
Der Forschungsreaktor der TU München in Garching ist laut Bundesverwaltungsgericht rechtmäßig in Betrieb. Im Juni 2024 hatte der Bund Naturschutz gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde eingelegt, diese wurde nun zurückgewiesen.