Der bayerische Landtag berät über eine Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes, das die Unterbringung von psychisch oder suchtkranken Straftätern in gesicherten Psychiatrien regelt. Nach der Geiselnahme am Straubinger Bezirkskrankenhaus (BKH) und einer Flucht aus dem Bezirksklinikum Mainkofen vor einem Jahr soll insbesondere der Schutz der Öffentlichkeit vor den Insassen hervorgehoben werden. Der Münchner Strafverteidiger David Mühlberger, der häufig Mandanten im Maßregelvollzug vertritt, kritisiert die Pläne des Sozialministeriums. Bei den Gesetzesänderungen handle es sich um „Selbstverständlichkeiten“.

Der Fachanwalt sieht ein anderes Problem im System des Maßregelvollzugs. „Nach wie vor entscheiden Therapeuten ohne juristische Expertise über die Freiheit der Patienten.“ Mühlberger sagt, dass das Risiko rechtswidriger Entscheidungen dadurch groß sei. Er erlebe das bei seinen eigenen Mandaten immer wieder.

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