Es war ein in mehrfacher Hinsicht freches Verhalten: Drei Personen haben am Samstag gegen 18.30 Uhr ein Segelboot am Gedenkkreuz unterhalb der Votivkappelle im Berger Ortsteil Leoni angeleint, um dort nackt ins Wasser zu hüpfen. Mehrere Zeugen hätten die Nacktbadenden aus der Nähe beobachtet, teilt die Polizei mit, und „das Ereignis fotografisch dokumentiert“. Der Vorfall wird als „grob ungehörige Handlung“ und „Belästigung der Allgemeinheit“ gewertet.
Das Kreuz steht an der Stelle, an der König Ludwig II. am 13. Juni 1886 im Starnberger See ertrank. Ein zweites, hölzernes Kreuz erinnert seit einiger Zeit daran, dass dort auch Ludwigs Arzt Bernhard von Gudden ums Leben kam.
Unmittelbar nach dem Badeaufenthalt fuhren die drei Personen unerlaubt mit dem Hilfsmotor des Segelbootes davon, dem laut Bericht außerdem die amtlichen Kennzeichen fehlten. Es wurde von der Starnberger Inspektion ein Verfahren wegen Verstößen gegen die Schifffahrtsverordnung eingeleitet, sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Belästigung der Allgemeinheit.






