Das Arbeitsgericht Hamm hat am Freitag die Klage des Chefarztes Joachim Volz gegen ein Abtreibungsverbot seines katholischen Krankenhausträgers abgewiesen. Der 67-jährige Gynäkologe hatte lange Jahre am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das wurde ihm nach einer Klinikfusion per Dienstanweisung vom neuen katholischen Träger untersagt. Dagegen hatte sich der langjährige Chefarzt mit einer Klage gewendet, die nun abgewiesen wurde.

Richter Klaus Griese sagte, der Arbeitgeber sei „zu beiden Maßnahmen berechtigt“. Eine genaue Begründung werde schriftlich erfolgen. Die Dienstanweisung der Klinik, die Volz Schwangerschaftsabbrüche untersagt, betrifft auch die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten Bielefelder Privatpraxis. Auch in diesem Fall wurde die Klage des Gynäkologen vom Gericht abgewiesen.

In der Verhandlung wies der Richter darauf hin, dass medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt: Wenn Leib und Leben der Mutter oder auch des ungeborenen Lebens in Gefahr sind, lasse die neue Anweisung einen Abbruch zu.

Abtreibung als Sünde?