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Ein christliches Krankenhaus hat seinem Chefarzt Abtreibungen untersagt. Ein Gericht urteilt nun, dass die Weisung gilt – allerdings nicht für die Nebentätigkeit des Gynäkologen.
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Ein christliches Krankenhaus hat seinem Chefarzt Abtreibungen untersagt. Ein Gericht urteilt nun, dass die Weisung gilt – allerdings nicht für die Nebentätigkeit des Gynäkologen.

Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden: Ein kirchliches Krankenhaus darf einem Chefarzt untersagen, Schwangerschaftsabbrüche…

Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden: Ein kirchliches Krankenhaus darf einem Chefarzt untersagen, Schwangerschaftsabbrüche…

Beim Konflikt um Schwangerschaftsabbrüche in einem katholischen Krankenhaus in Lippstadt hat Chefarzt Joachim Volz vor dem…

Ein Gynäkologe darf keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen - auch nicht bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Der…

Hat ein Fötus schwere Fehlbildungen, ist ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Dem Gynäkologen Joachim…

Der Gynäkologe war vor Gericht gezogen, weil in einer Klinik mit katholischem Träger keine medizinisch indizierten…