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Ein christliches Krankenhaus hat seinem Chefarzt Abtreibungen untersagt. Ein Gericht urteilt nun, dass die Weisung gilt – allerdings nicht für die Nebentätigkeit des Gynäkologen.
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Ein christliches Krankenhaus hat seinem Chefarzt Abtreibungen untersagt. Ein Gericht urteilt nun, dass die Weisung gilt – allerdings nicht für die Nebentätigkeit des Gynäkologen.

Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden: Ein kirchliches Krankenhaus darf einem Chefarzt untersagen, Schwangerschaftsabbrüche…

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Hat ein Fötus schwere Fehlbildungen, ist ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Dem Gynäkologen Joachim…

Der Gynäkologe war vor Gericht gezogen, weil in einer Klinik mit katholischem Träger keine medizinisch indizierten…

Ein Gynäkologe will ein Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers nicht hinnehmen und klagt gegen eine neue…

Der Fall des Lippstädter Gynäkologen Joachim Volz schlug hohe Wellen. Am Freitag entschied das Arbeitsgericht, dass ihm sein…