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Ein christliches Krankenhaus hat seinem Chefarzt Abtreibungen untersagt. Ein Gericht urteilt nun, dass die Weisung gilt – allerdings nicht für die Nebentätigkeit des Gynäkologen.
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Ein christliches Krankenhaus hat seinem Chefarzt Abtreibungen untersagt. Ein Gericht urteilt nun, dass die Weisung gilt – allerdings nicht für die Nebentätigkeit des Gynäkologen.

Neues Urteil: Katholische Klinik darf Chefarzt Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht verbieten - WELT

Streit um Abtreibungsverbot - Teilerfolg für Chefarzt - WELT

Chefarzt wirft Kirche «moralische Arroganz» vor - WELT

Chefarzt gegen Klinik: Berufung im Streit um Abtreibung - WELT

«Abbruch ist Frauenrecht» – Demo zu Klinik-Abtreibungsverbot - WELT

Streit um Abtreibungsverbot - Demo und Gerichtsverhandlung - WELT

Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden: Ein kirchliches Krankenhaus darf einem Chefarzt untersagen, Schwangerschaftsabbrüche…

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Beim Konflikt um Schwangerschaftsabbrüche in einem katholischen Krankenhaus in Lippstadt hat Chefarzt Joachim Volz vor dem…

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Hat ein Fötus schwere Fehlbildungen, ist ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Dem Gynäkologen Joachim…

Der Gynäkologe war vor Gericht gezogen, weil in einer Klinik mit katholischem Träger keine medizinisch indizierten…