PfadnavigationHomePanoramaKlinikum LippstadtNach Protesten gegen Klinik-Abtreibungsverbot – Gericht weist Klage von Chefarzt abVeröffentlicht am 08.08.2025Lesedauer: 2 MinutenDemonstration in LippstadtQuelle: picture alliance/epd-bild/Friedrich StarkEin Klinik-Chefarzt wehrt sich juristisch gegen ein Abtreibungsverbot seines katholischen Arbeitgebers. Auch mehr als 1000 Menschen protestierten. Nun hat das Gericht über die Klage entschieden.Das Arbeitsgericht Hamm wies am Freitag die Klage des Lippstädter Chefarztes und Gynäkologen Joachim Volz gegen seinen Arbeitgeber, das Klinikum Lippstadt, ab. Die Klage von Volz richtete sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Beides ist nach Auffassung des Gerichts zulässig.Im Streit zwischen einem Chefarzt und dem Klinikum Lippstadt hatten mehr als 1000 Menschen gegen ein Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers protestiert. Zu der Demonstration „Stoppt das katholische Abtreibungsverbot“ in der westfälischen Stadt hatten Chefarzt Joachim Volz und Sarah Gonschorek von den örtlichen Grünen aufgerufen. Der Demonstrationszug erhielt am Morgen noch immer weiteren Zulauf, sagte ein Sprecher der Polizei.Gynäkologe Volz sagte der Nachrichtenagentur dpa am Rande der Demo, er sehe diese Auseinandersetzung nicht als Einzelfall. Überall, wo im Rahmen von politisch gewollten Klinikfusionen demnächst katholische Träger mitmischten, sei zu befürchten, dass diese Hilfen strukturell nicht mehr angeboten würden. Er sei in Sorge, dass sich auch der Umgang ändern werde, Frauen an den Rand gedrängt, stigmatisiert würden und am Ende für Abbrüche ins Ausland gehen müssten.Klage gegen DienstanweisungDer Gynäkologe hatte in seiner 13-jährigen Tätigkeit als Chefarzt am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.Lesen Sie auchDas wurde ihm aber nach einer Klinikfusion per Dienstanweisung vom neuen katholischen Träger untersagt – auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Das Verbot gilt seit Februar und umfasst auch seine Bielefelder Privatpraxis. Dagegen wehrt sich Volz vor Gericht und klagte gegen die neue Dienstanweisung seines Arbeitgebers. Kurz bevor sich der Demozug in Richtung Klinik in Gang setzte, betonte der Gynäkologe: „Ja, ich glaube, ich habe eine gute Chance.“ Mit seinen Rechtsvertretern habe er „viele sehr gute Argumente geliefert“.Lesen Sie auchDemo-Organisatorin Gonschorek sagte, sie empfinde das Verbot als eine große Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen Frauen. Das drückten die Teilnehmer auch auf mitgebrachten Schildern aus: „Himmel Hölle Heuchelei! Kirche, lass die Frauen frei“ war da etwa zu lesen und „Hilfe und Selbstbestimmung anstatt Bestrafung“.Die Dienstanweisung des fusionierten Klinikums lässt einen Abbruch nur als Ausnahme zu, wenn „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind“.Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Gesetz grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinisch indiziert ist – also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus – sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.dpa/ly