Die Kläger hatten es befürchtet, jetzt haben sie es schwarz auf weiß: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ihre Klage gegen ein „ewiges Baurecht“ für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen zurückgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss tritt somit nach zehn Jahren, das wäre im März 2026, nicht außer Kraft, obwohl mit dem Bau nicht begonnen wurde. Bei den Gegnern des Projekts stößt das Urteil auf Empörung, vor allem weil keine Revision zugelassen wird. Als Rechtsmittel bleibt nur eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
München: VGH weist Klage gegen „ewiges Baurecht“ zurück
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen das „ewige Baurecht“ für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss bleibt über das Jahr 2026 hinaus gültig.






