Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen das „ewige Baurecht“ für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss bleibt über das Jahr 2026 hinaus gültig.

Politisch liegt die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München auf Eis. Juristisch hat nun der Verwaltungsgerichtshof in einem Streitpunkt geurteilt. Die Diskussionen…

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen das „ewige Baurecht“ für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss bleibt…