PfadnavigationHomeSportLeichtathletikLeichtathletik-OlympiasiegerinTestosteronregel „diskriminierend“ – Caster Semenya erringt Erfolg vor GerichtVeröffentlicht am 10.07.2025Lesedauer: 3 MinutenDie Südafrikanerin Caster Semenya sitzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)Quelle: Antonin Utz/AP/dpaDer Fall der Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya beschäftigt die Sportszene seit Jahren. Es geht um eine Gender-Debatte und Testosteron. Jetzt hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Die Läuferin erhält eine Entschädigung.Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (EGMR) einen Teilerfolg errungen. Die Große Kammer des Gerichts urteilte am Donnerstag in Straßburg, dass die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin, die wegen ihres hohen Testosteronspiegels von Wettkämpfen ausgeschlossen wurde, „kein faires Gerichtsverfahren“ erhalten habe. Die Richter beschrieben die sogenannte Testosteronregel als „diskriminierend“, betonten aber, dass dies ein „angemessenes Mittel“ sei, „um die Integrität des Frauensports zu schützen“. „Es ist ein positives Ergebnis“, kommentierte die 34 Jahre alte Sportlerin das Urteil. „Es erinnert die Manager daran, dass es in erster Linie um den Schutz der Athleten geht“, betonte sie. Das Gericht verurteilte die Schweiz zu einer Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro. Das Geld wurde ihr für Kosten und Auslagen zugesprochen.In der ersten Instanz hatte das Europäische Gericht für Menschenrechte 2023 der Sportlerin zugestanden, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, weil der Leichtathletik-Dachverband World Athletics von ihr wegen ihres hohen Testosteronspiegels eine Hormonbehandlung verlangt hatte. Dieses Urteil hatte jedoch keine Auswirkung auf ihre Teilnahme an Wettkämpfen.Da sich Semenya weigert, ihren Testosteronspiegel durch Medikamente zu senken, ist sie seit 2018 von mehreren Rennen ausgeschlossen. Dagegen wehrt sie sich seit Jahren auf dem Rechtsweg. Schweizer Gericht wies Beschwerde 2020 abSemenya ist eine intergeschlechtliche Athletin. Sie wurde bei der Geburt als weiblich eingetragen, hat aber einen natürlich hohen Testosteronspiegel.Der Internationale Sportgerichtshof hatte 2019 eine neue Testosteron-Obergrenze für Athletinnen festgelegt, die im Fall von Semenya eine Hormonbehandlung erfordert hätte, um bei bestimmten Rennen antreten zu können. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne wies ihre Beschwerde 2020 ab. Die Richterinnen und Richter in Straßburg beim beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ließen jetzt die umstrittenen Testosteron-Regeln unangetastet. Die Große Kammer stellte bei der Urteilsverkündung fest, dass in dieser Frage kein territorialer Bezug zwischen der Schweiz und Semenya bestand, weil sich der Streit um eine internationale Regelung des Leichtathletik-Weltverbandes drehte. Lesen Sie auchSemenya hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten. Semenya hat immer wieder betont, dass sie eine Frau sei. Sie hat nach Angaben in ihrer Autobiografie keine Gebärmutter und keinen Eileiter. Nach den Weltmeisterschaften 2009 in Berlin hatte sie sich einem Geschlechtertest unterziehen müssen. Sie war bei der Verkündung des Urteils anwesend.Das Gericht fällt diesmal eine andere Entscheidung als in der vorherigen Instanz im Jahr 2023. Damals hatte der EGMR geurteilt, dass Semenya durch die Verbandsregeln diskriminiert worden sei. Dem hatten aber nur vier der sieben Richter zugestimmt. Wegen der knappen Mehrheit hatte die Schweizer Bundesregierung eine erneute Verhandlung vor der 17-köpfigen Großen Kammer beantragt. Ihr Urteil ist jetzt endgültig. Der EGMR entschied nun, dass Semenyas Rechte in der Schweiz nicht gründlich genug gerichtlich überprüft worden waren. Versäumnis des Schweizer Bundesgerichts festgestelltHintergrund ist, dass Sportlerinnen und Sportler gegen Urteile des Cas nur eingeschränkt vorgehen können. Das Schweizer Bundesgericht prüft lediglich, ob es vor dem Sportgerichtshof Verfahrensfehler gab. Nach Ansicht des Menschenrechtsgerichts erfordert diese Besonderheit „eine strenge gerichtliche Überprüfung, die dem Ernst der betroffenen Persönlichkeitsrechte angemessen ist.“ Die hätte das Schweizer Gericht in Semenyas Fall versäumt. Bei der Verkündung hieß es, es gebe bei der Gerichtsbarkeit im Sport ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen den Sportlern und den Organisationen, denen die Disziplinen unterliegen.jwo mit AFP und dpa
Gender-Debatte: Caster Semenya erringt Erfolg vor Gericht - WELT
Der Fall der Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya beschäftigt die Sportszene seit Langem. Es geht um eine Gender-Debatte und Testosteron. Jetzt hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Semenya erhält eine Entschädigung.











