Nur ein Teilerfolg für Caster Semenya: Die Leichtathletik-Olympiasiegerin hat in ihrem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag im wichtigsten Punkt in letzter Instanz verloren. Semenya sei durch die Regeln der Sportgerichtsbarkeit in ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel in der Leichtathletik nicht diskriminiert worden, urteilte die Große Kammer in Straßburg.

Gleichzeitig habe die Südafrikanerin in der Schweiz aber auch „kein faires Verfahren erhalten“, hieß es im Urteil. Semenya wurde deshalb ein Schadenersatz in Höhe von 80 000 Euro zugesprochen. Semenya geht seit sieben Jahren dagegen vor, dass sie vom Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) von bestimmten Rennen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigert, medizinisch ihren Testosteronspiegel zu senken. Die 34-Jährige klagte vor dem EGMR nicht gegen World Athletics, sondern gegen die Schweiz, die von WA in dem Fall unterstützt wurde.

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