ie AfD ist bundesweit gesichert rechtsextrem – so das Ergebnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seinem Gutachten. Ist angesichts dessen nicht zwingend ein Verbotsverfahren einzuleiten? Muss dies nicht jeder einfordern, der für „klare Kante gegen Nazis“ steht?
AfD und Verbot: Das Gutachten des Verfassungsschutzes reicht nicht dafür
Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes zeigt, dass ein Verbot schwierig ist. Verfassungsfeindlichkeit ist nicht ausreichend nachweisbar







