Die Rechtsabteilung von Booking.com steht unter erheblichem Druck. Nun wollen auch zwei niederländische Verbraucherschutzorganisationen gegen die US-Buchungsplattform vorgehen. Der Vorwurf: wettbewerbswidriges Verhalten und Verbrauchertäuschung, welche jahrelang zu überhöhten Hotelpreisen geführt haben sollen. Die Verbraucherschützer werfen Booking laut der belgischen Nachrichtenagentur Belga vor, Hotels daran gehindert zu haben, auf anderen Kanälen – etwa auf der eigenen Website – bessere Konditionen anzubieten. Diese sogenannten „Bestpreisklauseln“, die vom Europäischen Gerichtshof (2024) und dem Bundesgerichtshof (2021) für rechtswidrig erklärt worden sind, hätten dazu geführt, dass Verbraucher europaweit zu viel gezahlt haben. Zudem werfen die Verbraucherschützer Booking vor, Nutzer mit irreführenden Methoden zu täuschen, etwa durch scheinbare Rabatte, unvollständige Preisangaben oder künstliche Verknappung („Nur noch 1 Zimmer verfügbar“). Solche „Dark Patterns“ sind laut EU- und niederländischem Recht unzulässig.
Verbraucherschützer klagen gegen Booking.com wegen Preisbindung
Zwei niederländische Verbraucherschutzorganisationen haben rechtliche Schritte gegen Booking.com eingeleitet. Ihnen wird wettbewerbswidriges Verhalten und Verbrauchertäuschung vorgeworfen, was zu überhöhten Hotelpreisen geführt haben soll.







