PfadnavigationHomeRegionalesHamburgCommunity „764“Nach Verhaftung von Internet-Sadisten in Hamburg – BDK fordert spezialisierte Beamte im NetzVon Denis FenglerRedakteur WELT/WELT AM SONNTAG HamburgVeröffentlicht am 19.06.2025Lesedauer: 6 MinutenDie Ausschnitte aus den Mitschnitten von Videochats zeigen die dunkelste und abgründigste Seite des Internets. Weitgehend verpixelt und dennoch nicht weniger aufwühlend ist zu sehen, wie sich ein Mädchen mit einem Messer blutig schneidet.Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert spezialisierte Beamte, die auch verdeckt in Internet-Netzwerken ermitteln. In Hamburg war jüngst ein 20-Jähriger verhaftet worden, der seine sadistischen Neigungen im Internet an Kindern ausgelebt haben soll. Ein 13-Jähriger verübte in einem Livechat Suizid.Nach der spektakulären Verhaftung eines der führenden Köpfe der pädokriminellen Internet-Community „764“ in Hamburg hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) mehr anlassunabhängige Kriminalitätsbekämpfung im Internet gefordert. Dafür benötige es spezialisierte Kriminalisten, „die anlassunabhängig im Internet ‚Streife‘ gehen und auch verdeckte Ermittlungen in Netzwerken, wie dem der Community 764, durchführen“, sagte Jan Reinecke, der Hamburger Landesvorsitzende der Kriminalistengewerkschaft. „Das Ziel muss sein, die Begehung schlimmster Straftaten schnellstmöglich zu beenden oder zu verhindern oder aufzuklären.“Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft und die Leitung der Hamburger Polizei hatten über den Ermittlungserfolg gegen den 20 Jahre alten Deutsch-Iraner Shahriar J. aus Hamburg am Mittwoch auf einer Pressekonferenz informiert. Vorausgegangen waren jahrelange Ermittlungen. Der Mann, der sich im Internet unter dem Pseudonym „White Tiger“ bewegte, wird für brutale Straftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen verantwortlich gemacht.Lesen Sie auchAls relevantes Mitglied von „764“ soll er zahlreiche Kinder virtuell sexuell missbraucht haben, teilte die Polizei mit, die für die Aufklärung der Verbrechen eine Sonderkommission mit dem Namen Mantacore aufstellte, in der knapp zwei Dutzend Beamte arbeiteten. Seine Opfer, die zumeist psychisch labil oder in einer schwierigen Lebenssituation waren, soll er im Alter zwischen 16 und 19 Jahren unter anderem in Selbstmordforen, aber auch in Spieleforen und sozialen Netzwerken, gezielt ausgesucht und sie dazu gebracht haben, sich in Livechats unter den Augen der Community massiv selbst zu verletzten, sexuelle Handlungen an sich vornehmen und sich stark blutende sogenannte Cutsigns, übersetzt Schnittzeichen, am eigenen Körper zuzufügen. In einem Fall soll der Beschuldigte derart auf einen 13-jährigen Jungen in den USA eingewirkt haben, dass sich dieser erhängte und seinen „Suizid“ live im Internet streamte. Im Fall einer 14-jährigen Kanadierin blieb es laut Staatsanwaltschaft bei einem fremdgesteuerten Suizidversuch, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Taten wurden laut Polizei in Zusammenarbeit mit dem FBI aufgedeckt.Lesen Sie auchInsgesamt hat die Polizei acht Opfer im Alter von 11 bis 15 Jahren ermitteln können, die stammen aus Deutschland, England, Kanada, USA – zwei aus Hamburg und eines aus Niedersachsen. Vorgeworfen werden dem 20-Jährigen mehr als 120 Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung.J. war in der Nacht zu Dienstag von Spezialeinsatzkräften der Hamburger Polizei in dem Haus seiner Eltern im Hamburger Stadtteil Marienthal festgenommen worden. Er habe die Vorwürfe vor dem Haftrichter pauschal bestritten, hieß es. Laut „Bild“-Zeitung wohnt die Familie in einer modernen Villa. Sein Abitur habe der Verdächtige, der jetzt in Untersuchungshaft sitzt, vor wenigen Jahren auf der Winterhuder Reformschule gemacht. Der Vater sagte gegenüber Bild: „Wir waren völlig überrumpelt von allem und wissen noch gar nicht, wie wir damit umgehen sollen.“ Sein Sohn habe sich in der Corona-Zeit immer mehr isoliert. Eigentlich habe er Medizin studieren wollen, das Studium aber nicht angefangen. Der Chef des Hamburger Landeskriminalamtes Jan Hieber hatte bereits auf der Pressekonferenz erklärt, dass der 20-Jährige keiner Tätigkeit nachgehe. Lesen Sie auch„Die Taten übersteigen menschliche Vorstellungen“, sagte Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich. Die Beamten hätten im Zuge der Ermittlungen unzählige Videos mit Enthauptungen, Folterungen und Vergewaltigungen von Kleinkindern und getöteten Tieren gesichtet. Ein Mädchen habe sich im Intimbereich verletzen müssen. „Wir hoffen, dass sich die Festnahme in der Szene herumsprechen wird, und es dann eine interne Abschreckung geben wird“, sagte Fröhlich.Hinweise vom FBIDie Internetcommunity „764“ wurde bereits 2021 von dem 15 Jahre alte Teenager Bradley Cadenhead aus Stephenville, Texas, gegründet. Er wurde laut Hamburger Staatsanwaltschaft in den USA bereits zu 80 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Auf den Hamburger Serientäter im Internet waren die Beamten nach Hinweisen des FBI im September 2023 aufmerksam geworden. Damals stellten Beamte bei einer Durchsuchung bereits zahlreiche Datenträger sicher. Die Auswertung dauerte ein Jahr. Es gab zudem eine Gefährderansprache gegen J. Ende Mai wurde dann ein Haftbefehl gegen J. erlassen.Laut Staatsanwalt Nicolas Benz, der Teil der Soko war, kreieren die Täter im Internet ein „Netzwerk der Angst“, aus dem die jugendlichen Opfer nur schwer wieder herausfinden. Die Kinder und Jugendlichen werden über Social Media und Gaming-Plattformen angesprochen. Durch so genanntes Cyber-Grooming (gespielte Liebe) gewinnen sie das Vertrauen der Jugendlichen und setzen sie dann mit kompromittierendem Material unter Druck, sollten sie nicht weiteren Aufforderungen zu selbst verletzenden Taten Folge leisten.Lesen Sie auchBjörn Gebauer vom Landeskriminalamt appellierte an alle Eltern, aufmerksam zu sein und darauf zu achten, was ihre Kinder im Internet tun. Besonders gefährlich seien Apps wie Discord, Telegram oder andere verschlüsselte Kommunikationsplattformen, die Eltern nicht einsehen können. Sollte es Verdachtsmomente geben, sollten sich die Eltern an die Polizei wenden.„Es fehlt an tauglichen Gesetzesvorschriften“BDK-Landeschef Jan Reinecke verwies darauf, dass der Fall „wieder einmal“ von einem ausländischen Dienst bekannt gemacht worden sei, in diesem Fall vom FBI. „Ist es also dem Zufall überlassen, ob uns derartige Fälle an Schwerstkriminalität bekannt gemacht werden? Häufig leider ja“, sagte er. Die Frage, warum deutsche Landespolizeien derartige Fälle nicht viel häufiger selbst initiieren, sei leicht zu beantworten: Es fehle der Deutschen Polizei an tauglichen Gesetzesvorschriften. „Es geht damit los, dass es der Polizei nicht möglich ist, Gesichtserkennung per KI als Ermittlungsmethode einzusetzen“, sagte Reinecke. Allerdings sei die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs „nahezu nicht mehr möglich. So sind die Telekommunikationsanbieter unter anderem weiterhin nicht gesetzlich verpflichtet, Trojaner auf die Endgeräte von Schwerverbrechern zu spielen, um so eine ganzheitliche Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen, wie es das Gesetz der Strafprozessordnung eigentlich vorsieht.“Lesen Sie auch„Im Zeitalter der Smartphones und Apps sind die Überwachungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden in der technischen Steinzeit stehengeblieben bei der Überwachung von Telefonie und SMS-Nachrichten und die Täter der organisierten Kriminalität, des Cybercrimes und des Terrorismus wissen um diesen Umstand“, sagte Reinecke. „Sie nutzen die Überwachungslücken, um vogelfrei zu agieren und fortgesetzt ungestört und unüberwacht schwerste Straftaten zu begehen. Straftäter im Bereich des Cybercrime haben die Spielweise der Strafverfolgungsbehörden längst verlassen.“Während andere Länder moderne Überwachungstechniken entwickelten und erwerben würden, um der organisierten Kriminalität zu begegnen, „schaffen wir es in einem Deutschland voller Datenschutzbedenken nicht einmal ein Gesetz zur langfristigen Speicherung der Verkehrsdaten für den Fall von strafrechtlichen Ermittlungen in Verbrechenstatbeständen mit Richtervorbehalt durchzubringen“ – Stichwort: „Vorratsdatenspeicherung“, so Reinecke.Das größte Problem jedoch sei, dass keine Länderpolizei und auch nicht das BKA, mit Ausnahme der „Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“, in Personal für anlassunabhängige Bekämpfung dieser Taten investiere. Dabei gebe es zahlreiche Phänomenbereiche „abscheulichster Verbrechen wie Cybergrooming, Sextortion oder Livestreaming von sexuellem Kindesmissbrauch, welche in Täternetzwerken mit und über das Internet begangen werden.“mit dpa