Für den Besitz der verwendeten Schusswaffen habe auch ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden müssen, so die Behörden. Offenbar habe der Täter die Voraussetzungen besessen, sonst wäre er nicht legal an die Schusswaffe gelangt.

Ein 21-Jähriger tötet in einem Gymnasium in Graz neun Menschen und dann sich selbst. Später erliegt ein weiteres Opfer seinen Verletzungen. Der Schütze hatte die Schule besucht, aber ohne Abschluss verlassen. Die Tat erschüttert das Land.

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