Einen Tag nach dem Amoklauf in Graz suchen die Ermittler noch nach dem Motiv für die Tat. Am Dienstag hatte ein 21-jähriger Mann in seiner ehemaligen Schule das Feuer eröffnet und neun Menschen sowie sich selbst erschossen. Außerdem verletzte er eine Frau so schwer, dass sie am Abend im Krankenhaus starb.

Bei einer Hausdurchsuchung sei ein Abschiedsbrief des Täters gefunden worden, teilte Franz Ruf, Direktor für Öffentliche Sicherheit, im ORF mit. Dieser habe in schriftlicher und digitaler Form vorgelegen, enthalte aber keine Hinweise darauf, warum der Mann den Amoklauf beging.

Ruf sagte zudem, der Täter habe eine Schrotflinte und eine Faustfeuerwaffe besessen und beide Waffen „hat er zum Einsatz gebracht“. Sie seien auch am Tatort gefunden worden. Für eine Schusswaffe der Kategorie B werde eine Waffenbesitzkarte benötigt, dazu müsse man auch ein psychologisches Gutachten vorlegen und die sichere Handhabung der Waffe nachweisen. „Offenbar hat er die Voraussetzungen besessen, sonst wäre er nicht legal an diese Schusswaffe gelangt“, sagte Ruf.

Um 10 Uhr soll es eine Schweigeminute geben

Das österreichische Waffenrecht sei streng. Man werde sich diesen Fall ansehen und wenn es Lücken gebe, gehörten diese geschlossen. „Wir wissen, dass der Täter in diesem Fall die rechtliche Notwendigkeit des Besitzes nachweisen muss und da reicht eine Aussage, wie zum Beispiel, dass man sich in den eigenen vier Wänden verteidigen will.“ Allerdings dürfe man diese Waffe mit einer Waffenbesitzkarte nicht führen, wie es der Täter gemacht habe. „Man darf sie zu Hause aufbewahren.“