ass die Pressefreiheit auch für Rechtsradikale, Verschwörungsideologen und andere trübe Gemüter gilt, ist kein Versehen der Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes. Es ist Absicht. Und es ist klug. „Durch dieses Reiben der menschlichen Kräfte aneinander und durch diese Wechselwirkung wird die Denkkraft geübt, gestärkt und selbstvertrauend gemacht“, schrieb ein ungenannter Autor im Jahr 1796 in einer frühliberalen Zeitschrift, als die Idee noch wie eine Utopie klang. „Versuch über die Freiheit der Presse“ war der Titel seines Aufsatzes. „Trägheit des Verstandes und Stumpfsinn würde überhandnehmen, wenn die Menschen nicht oft durch fremde und sonderbare Meinungen angefeuert und herausgefordert würden.“
Die Pressefreiheit schützt vermutlich auch das rechtslastige Magazin „Compact“
Überschreitet das Magazin „Compact“ die Grenzen der Pressefreiheit? Die Beweislage, über die das Bundesverwaltungsgericht verfügt, ist zu dünn.










