Die Europäische Union will verhindern, dass die beschädigten deutsch-russischen Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee in absehbarer Zeit repariert und wieder in Betrieb genommen werden können. Das 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland, dessen erster Entwurf am Dienstag in Brüssel vorgestellt wurde, soll daher jegliche Geschäftstätigkeit verbieten, die direkt oder indirekt die Pipelines betrifft.

Zwar fließt durch die Pipeline Nord Stream 1 schon seit mehreren Jahren kein Gas mehr, weil Russland die Lieferungen nach dem Überfall auf die Ukraine eingestellt hat. Durch die Pipeline Nord Stream 2 wurde sogar noch nie Gas transportiert, weil die Bundesregierung wegen des russischen Angriffs die letzte notwendige Betriebsgenehmigung verweigert hat. Zudem sind drei der insgesamt vier Nord-Stream-Röhren bei einem Sprengstoffanschlag im September 2022 schwer beschädigt worden. In der Praxis hätten EU-Sanktionen gegen die Pipelines daher keine negativen Folgen für die derzeitige Versorgung Deutschlands mit Erdgas, ebenso wenig wie für die russischen Gasexporte und die Einnahmen, die Moskau damit erzielt.

Die Inbetriebnahme der Pipelines könnte in einem Abkommen zwischen den USA und Russland festgeschrieben werden