Es sind Bilder, die unter die Haut gehen – auch jenen, die sonst nur wenig für Tiere übrighaben. Doch „Bella“, eine sechs Monate alte Magyar-Vizsla-Hündin, befand sich im vergangenen Februar ganz offensichtlich in einem miserablen Zustand. Das Tier war kaum mehr als Haut und Knochen, an seinen Flanken zeichneten sich deutlich die Rippen ab. „Die Fotos erinnern an Straßenhunde aus dem Ausland“, schrieb der Tierschutzverein München und konstatierte: „Extreme Abmagerung, gekrümmte Haltung – vermutlich durch Schmerzen.“
Verantwortlich hierfür soll „Bellas“ Besitzerin sein, eine Frau aus Unterhaching. Da sie sich damals laut dem Landratsamt München „uneinsichtig“ zeigte und „nicht bereit ist, Schritte zur Verbesserung des Zustands ihres Tieres zu ergreifen“, ordnete das Veterinäramt die Fortnahme der Hündin an. Hiergegen klagte die Besitzerin und reichte überdies einen Eilantrag ein, um „Bella“ bis zu einem Urteil zurückzuerhalten. Ende Mai gab das Verwaltungsgericht München ihrem Ansinnen statt, weshalb die Hündin diese Woche zu der Frau aus Unterhaching zurückkehren sollte – eigentlich. Doch dazu kommt es nun doch nicht. Der Grund: „Auf Bestreben des Veterinäramts“, berichtet das Landratsamt, habe die Landesanwaltschaft Bayern Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt.






