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Dutzende Hunde wurden im November wegen tierschutzwidriger Haltung im Kreis Gifhorn beschlagnahmt. Nun hat das OVG im Eilverfahren bestätigt: Die Maßnahme war rechtens.

Im Streit um 68 verwahrloste Hunde im Landkreis Gifhorn hat das Oberverwaltungsgericht die behördliche Beschlagnahmung der Tiere im vergangenen November für rechtens erklärt. Die Beschwerde der

Hundehalter sei im Eilverfahren vollständig zurückgewiesen worden, teilte der Kreis am Abend mit.