Heizung, Möbel, WLAN inklusive, zeitlich befristet – und dafür dreimal teurer als üblich: Das war das Angebot einer Vermieterin in Berlin. Ein Gericht entschied nun: Unter bestimmten Bedingungen darf der Bezirk dies untersagen.

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Eine Wohnungseigentümerin scheitert vor Gericht: Ihre befristete Vermietung möblierter Wohnungen in Berlin-Neukölln bleibt untersagt.