Das Wohnhaus in der Hermannstraße Ecke Biebricher Straße mit seinen 24 Wohnungen liegt in einem Milieuschutzgebiet in Neukölln. In diesen Gebieten sollen die Mieter eigentlich vor Verdrängung geschützt werden. Doch in 15 der in dem Gebäude vorhandenen Wohnungen vermietet die Deutsche Wohnen möblierte Einzelzimmer auf Zeit – für drei bis zwölf Monate. Die Mieten sind laut Bezirksamt erheblich höher als die ortsüblichen Vergleichsmieten. Baustadtrat Jochen Biedermann spricht von „Mondmieten“.Demnach hat das Wohnungsunternehmen in fünf Wohnungen sogar die Grundrisse so geändert, dass mehr Zimmer – teils nur zehn Quadratmeter groß – vermietet werden konnten. So wurden in einer Wohnung acht Zimmer geschaffen, deren Mieter sich Küche, Bad und WC teilen müssen. Für diese 150 Quadratmeter große Wohnung kam laut Bezirksamt auf diese Weise eine Warmmiete von 5200 Euro zustande. Ortsüblich wären rund 1200 Euro gewesen.Diesen Vermietungspraktiken, die hohe Einnahmen bringen, wollte das Bezirksamt Neukölln einen Riegel vorschieben. Ende Dezember vorigen Jahres hat es der Deutsche Wohnen eine Nutzungsuntersagung erteilt. Dagegen klagte das Unternehmen. Am Donnerstag kam es am Verwaltungsgericht zum Prozess. Und die Richter gaben dem Bezirksamt nach viereinhalbstündiger Verhandlung und Beratung recht.
„5200 Euro für 150 Quadratmeter!“ Gericht stoppt umstrittenes Mietmodell der Deutsche Wohnen
Verwaltungsgericht hält Wohnen auf Zeit im Neuköllner Milieuschutzgebiet für unrechtmäßig. Wohnungsunternehmen hatte gegen Nutzungsunterlassung des Bezirks geklagt.








