Erfurt (dpa/th) - Das Innenministerium hat nach Angaben eines früheren Mitarbeiters des Thüringer Verfassungsschutzes keinen Einfluss auf Entscheidungen der Behörde genommen. Es seien aber Vermerke und Berichte mit dem Innenministerium geteilt worden, und es habe Besprechungen gegeben, sagte ein als Zeuge geladener ehemaliger Referatsleiter im Untersuchungsausschuss zur Arbeit des Verfassungsschutzes.Umfangreiche MaterialsammlungDer Ex-Referatsleiter erklärte, dass die Einstufung der Thüringer AfD auf dem jeweiligen Einstufungsvermerk beruhte. Dafür sei eine Vielzahl an Unterlagen herangezogen worden. Es habe eine sehr umfangreiche Materialsammlung gegeben. Diese habe vor allem öffentliche Äußerungen umfasst - etwa in sozialen Medien oder bei Parteiveranstaltungen.Generell habe es im Amt für Verfassungsschutz auch mal unterschiedliche Ansichten gegeben. „Soweit man keinen Konsens fand, wurde eine Entscheidung durch die Hausleitung getroffen.“ Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer habe bei konkurrierenden Einschätzungen das letzte Entscheidungsrecht gehabt.© dpa-infocom, dpa:260831-930-610056/1

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Ein Ex-Referatsleiter erklärt, wie die Behörde den Fall der AfD bearbeitete – und was es mit einer Dienstvorschrift auf sich hatte.