Auf Munition standen die Wörter »trust no one«: Wegen dieser Tätowierung darf ein Mann kein Polizist werden. Dass er das Motiv überstechen ließ, half ihm vor Gericht nicht.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Land NRW“. Lesen Sie jetzt „Tattoo mit Patronen - Polizei darf Bewerber ablehnen“.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht bei einem Polizeibewerber mit auffälligem Tattoo Zweifel an dessen Eignung und bestätigt die Sicht des Landes - eine neue Tätowierung…