Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
28. August 2026, 11:20 Uhr
Ein Mann mit einer umstrittenen Tätowierung am Arm wollte Anwärter bei der Polizei in NRW werden. Das Land lehnte zu Recht ab, wie jetzt ein Gericht entschieden hat. (Archivbild)
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Die Polizei in Nordrhein-Westfalen durfte einen Bewerber wegen einer problematischen Tätowierung am Oberarm ablehnen. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster seien Zweifel an der charakterlichen Eignung des Mannes angebracht.






