Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen

28. August 2026, 11:20 Uhr

Ein Mann mit einer umstrittenen Tätowierung am Arm wollte Anwärter bei der Polizei in NRW werden. Das Land lehnte zu Recht ab, wie jetzt ein Gericht entschieden hat. (Archivbild)

© Oliver Berg/​dpa

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen durfte einen Bewerber wegen einer problematischen Tätowierung am Oberarm ablehnen. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster seien Zweifel an der charakterlichen Eignung des Mannes angebracht.