Allzu lange muss ein Versorger nicht fackeln, bis er säumigen Kunden den Strom abschalten darf. Aber er muss sie vorher korrekt über ihre Rechte aufklären, wie das Oberlandesgericht Frankfurt gerade dargelegt hat.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Entscheidung“. Lesen Sie jetzt „Unzureichende Information – Gericht stoppt Energiesperre“.

Gas abstellen trotz Schulden? Das Oberlandesgericht Frankfurt schützt Verbraucher, wenn Unternehmen nicht vollständig informieren.