Quelle: dpa Hessen
27. August 2026, 12:30 Uhr
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde ab. (Symbolbild)
© Marijan Murat/dpa
Weil ein Energieunternehmen einen Kunden vorher nicht richtig informiert hat, darf es die Gasversorgung trotz Zahlungsrückständen nicht unterbrechen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. In dem Eilverfahren hat das Gericht entschieden, dass ein Kunde dem Netzbetreiber keinen Zutritt zu seiner Wohnung gewähren muss, weil er zuvor nicht richtig informiert wurde.










