Eine Journalistenfrage rechtfertige kein Strafverfahren, keine Fahndung und keine drohende internationale Verfolgung, so die Journalistenorganisation.

Eine Journalistenfrage rechtfertige kein Strafverfahren, keine Fahndung und keine drohende internationale Verfolgung, so die Journalistenorganisation.

Wegen einer Frage auf einer Pressekonferenz in Belgrad hat Russland Michael Martens, den Balkan-Korrespondenten der „FAZ“, zur Fahndung ausgeschrieben.