Das Regionalgericht in Thun folgte inhaltlich dem Gutachten des Experten und spricht den Bergführer der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig.

Im Bergsport ist das Restrisiko immer dabei. Das Regionalgericht in Thun muss entscheiden, ob die Tourenleiter den Unfall hätten verhindern müssen.

Das Regionalgericht in Thun folgte inhaltlich dem Gutachten des Experten und spricht den Bergführer der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig.