Ein Bergführer ist schuld am Tod zweier junger Menschen. 2023 kamen sie an der Gstelliwang in einer Lawine ums LebenDas Regionalgericht in Thun folgte inhaltlich dem Gutachten des Experten und spricht den Bergführer der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig.14.08.2026, 17.38 Uhr3 LeseminutenIn der Schweiz sterben pro Jahr durchschnittlich rund 23 Menschen in einer Lawine (Symbolbild).Goran Basic / NZZNachdem das Urteil gesprochen ist, umarmt erst der Vater der ums Leben gekommenen Amerikanerin den Bergführer, und dann tut es auch die Mutter. Bis zum Tag des Gerichtsfalls am Mittwoch wollte sie dem Bergführer die Hand nicht geben. Ihr Blick, wenn sie ihn ansah, war der Blick der Mutter einer verstorbenen Tochter.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Am 21. März 2023 hatte der Bergführer eine Gruppe junger Skitourengänger in der Region Meiringen angeführt. Bei einer Abfahrt an der Gstelliwang hatte sich eine Lawine gelöst und zwei der jungen Menschen – eine Amerikanerin und einen Briten – mitgerissen. Beide konnten nur noch tot geborgen werden.Diese Woche musste sich der Bergführer und ein Kollege vor dem Regionalgericht Oberland in Thun verantworten. Beide waren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt.Der sehr steile Hang hätte gemieden werden müssenDer Bergführer wurde schuldig gesprochen. Sein Kollege, ein J&S-Skitourenleiter und ehemaliger Angestellter der Schule, die die beiden Verstorbenen besuchten, wurde freigesprochen. Das Gericht folgte beim Schuldspruch inhaltlich dem Gutachten des Experten vom Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF).Am Tag des Unfalls herrschte im betreffenden Gebiet mässige Lawinengefahrenstufe (2+). Das Lawinenbulletin warnte vor Altschnee, also vor Schichten von altem und von neuem Schnee, die sich noch nicht verbunden haben und ins Rutschen geraten können. Bei dieser Schneesituation können sich vereinzelt grosse Lawinen bilden. Besonders in sehr steilen Nordhängen oberhalb von rund 2200 Metern. Eine vorsichtige Routenwahl ist nötig.Der Gutachter war kurz nach dem Unfall vor Ort und legte vor Gericht dar, dass die Lawine in sehr steilem Gelände von etwa 40 Grad Neigung ausgelöst worden sei. Der Bergführer hätte diesen Teil des Hanges für die Gruppe nicht freigeben dürfen. Er hätte einen Korridor vorgeben müssen oder die Teilnehmer der Tour einzeln fahren lassen müssen. Das hat er nicht getan. Er als verantwortliche Person habe die Routenwahl nicht genügend den Verhältnissen angepasst.Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Bergführer die Gefahr nicht richtig eingeschätzt hat. Denn hätte er das getan, hätte er die steile Zone nicht freigegeben. Und die zwei jungen Menschen wären mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht in eine Lawine geraten. Für das Gericht ist ausserdem klar, dass die Verantwortung allein beim Bergführer und nicht bei seinem Kollegen, dem Skitourenleiter, liegt.Lieber Vorsicht als der Reiz des unbefahrenen HangesDie Tragödie habe das Leben der Angehörigen der Verstorbenen, aber auch jenes der beiden Tourenleiter für immer verändert, sagte der Gerichtspräsident zum Abschluss der Urteilsverkündung. Dieses Urteil sei der Schlussstrich unter das Verfahren, das zeige, dass im offenen Gebirge immer lieber einmal mehr Vorsicht geboten ist, als den Reiz des unbefahrenen Hanges zu suchen.Der Bergführer wird mit einer bedingten Geldstrafe belegt. Ausserdem muss er anteilig die Verfahrenskosten und eine Genugtuung an die vier Elternteile der verstorbenen jungen Menschen bezahlen. Er ist noch immer selbständiger Bergführer und wird diesen Beruf auch in Zukunft ausüben können.Vor der Urteilseröffnung setzten sich die Eltern der verstorbenen Amerikanerin und der Bergführer in einen Raum und unterhielten sich. Erst am Abend vorher hatte sich die Mutter dazu entschieden, dies zu tun. Es war wohl der wichtigste Moment des Verfahrens – für beide Parteien.Passend zum Artikel