Im AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt ist festgehalten, dass es für Babys mit mindestens einem deutschen Elternteil ein Begrüßungsgeld geben soll. Laut Juristin Brosius-Gersdorf ist diese Differenzierung nach Staatsangehörigkeit verfassungswidrig.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Begrüßungsgeld für Babys“. Lesen Sie jetzt „Juristin Brosius-Gersdorf: AfD-Forderung verfassungswidrig“.

Magdeburg (dpa/sa) - Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt beinhaltet laut Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf verfassungswidrige Forderungen. „Wenn der Staat…