Quelle: dpa Sachsen

30. Juli 2026, 1:02 Uhr

Die Verfassungsrechtlerin beschreibt ein «ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl».

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Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt beinhaltet laut Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf verfassungswidrige Forderungen. «Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken», sagte sie dem Magazin «Stern». Eine Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Kindern solcher Eltern sei für sie ein Verfassungsverstoß.