Kuriose Wendung im Fall der Münchner Plagiatsintrige: Nach zahlreichen Finten gesteht der Drahtzieher Otto Z. Unter strengen Auflagen und einer hohen Wiedergutmachungszahlung erhält er eine Bewährungsstrafe.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Plagiatsintrige“. Lesen Sie jetzt „Plagiatsvorwurf gefälscht: Mediziner muss zahlen“.

Ein 72-Jähriger wollte den Leiter der Münchner Rechtsmedizin diskreditieren. Davon ist im Berufungsprozess auch das Landgericht München überzeugt.