Ein Mann probiert an einem Stand auf einer Freizeitmesse in München ein Balancierbrett aus. Er stürzt und verletzt sich schwer. Hätte der Standbetreiber die Gefahr klarer machen müssen?

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil in München“. Lesen Sie jetzt „Kein Schmerzensgeld für Sturz von Balance Board bei Messe“.

Ein Mann probiert an einem Stand auf einer Freizeitmesse in München ein Balancierbrett aus. Er stürzt und verletzt sich schwer. Hätte der Standbetreiber die Gefahr klarer machen…