Quelle: dpa Bayern

15. Juli 2026, 15:26 Uhr

Der Kläger war 2024 an einem Stand auf einer Freizeitmesse in München gestürzt. (Archivbild)

© Marc Müller/​dpa

Nach einem Sturz von einem Balancierbrett bei einer Freizeitmesse in München ist ein Mann mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Standbetreiberin gescheitert. Das Landgericht München I teilte mit, die Zivilkammer habe keine Pflichtverletzung der Standbetreiberin rund um den Vorfall festgestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.