Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Streit um die Frage, ob ein Volksbegehren der Initiative „Verkehrswende Hessen“ verfassungskonform gewesen ist, will der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden am Mittwoch (11.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Mehrere Verbände hatten sich unter anderem für mehr Radwege starkgemacht, breitere Bürgersteige und zusätzlichen öffentlichen Nahverkehr gefordert. Die rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren waren im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden.Die Initiative scheiterte, da die damalige schwarz-grüne Landesregierung das Ansinnen als nicht verfassungskonform ablehnte. Daraufhin zogen die Verbände vor Hessens höchstes Gericht. Kern des Volksbegehrens ist mit dem „Verkehrswendegesetz“ ein neues hessisches Mobilitätsgesetz. Das Verkehrsministerium argumentierte, der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus.© dpa-infocom, dpa:260715-930-385964/1

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Die frühere Landesregierung wies ein Volksbegehren für eine Verkehrswende ab. Zu Recht oder zu Unrecht? Der Staatsgerichtshof will in dieser Frage am Mittwoch seine Entscheidung…

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Ein Volksbegehren sollte für mehr Rad- und Fußgängerverkehr in Hessen sorgen. Das Ansinnen wurde 2022 vom Land abgewiesen. Zu Recht? Nun hat Hessens höchstes Gericht entschieden.

Ein Volksbegehren für eine Verkehrswende in Hessen war 2022 gescheitert. Die damalige Landesregierung wies es als verfassungswidrig zurück. Nun spricht Hessens Staatsgerichtshof…

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Vor rund vier Jahren lehnte das Land Hessen ein Volksbegehren für eine Verkehrswende ab. Die Initiatoren beschwerten sich daraufhin vor den Staatsgerichtshof – der nun sein Urteil…

Der Hessische Staatsgerichtshof hat das Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ für gescheitert erklärt. Das Urteil ist richtig – und zugleich eine Mahnung an die Politik.