Das Volksbegehren mit der Forderung nach einer „Verkehrswende in Hessen“ war „evident“ verfassungswidrig. Die Landesregierung habe es völlig zu Recht abgelehnt, erklärte der Präsident des Gerichts, Wilhelm Wolf, in der Begründung des Urteils, das er am Mittwoch verkündete.Mehrere Verbände hatten vor vier Jahren einen detaillierten Gesetzesvorschlag erarbeitet, für den sie rund 70.000 Unterschriften sammelten. Sie wurden im Sommer 2022 mit einem aufsehenerregenden Fahrradkorso über die Autobahnen A 648 und A 66 nach Wiesbaden gebracht.Gefordert wurden mehr Radwege, breitere Gehwege, ein flächendeckendes Liniennetz, kürzere Fahrzeiten und höhere Frequenzen für den öffentlichen Personennahverkehr. Besonders auf Schulwegen sollte die Verkehrssicherheit verbessert werden. Der Gesetzentwurf sah auch attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen vor.Misserfolg auf der ganzen LinieDie damalige schwarz-grüne Landesregierung mit dem Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen) hatte dem Volksbegehren mit der Begründung die Zulassung versagt, dass es verfassungswidrig sei. Viele der in dem Gesetzesvorschlag enthaltenen Regelungen fielen nicht in die Kompetenz des Landesgesetzgebers.Dagegen legten die Verbünde beim Staatsgerichtshof, dem Verfassungsgericht des Landes Hessen, Beschwerde ein – ohne jeden Erfolg. Die Richter erkannten in dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde lag, Regelungen, für die dem Landtag die Gesetzgebungskompetenz offenkundig fehle.Jenseits der Kompetenz des LandesDies gelte für Vorschriften, die von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Straßenverkehrsrecht umfasst seien, und für eine Regelung, die in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich des Schienennetzes von Eisenbahnen des Bundes eingreife.Auch eine teilweise Zulassung des Volksbegehrens komme nicht in Betracht, so das Gericht. Denn es sei nicht anzunehmen, dass alle Unterzeichner des Volksbegehrens es auch dann noch mittrügen, wenn es in seinem Inhalt stark verkürzt werde.Für das inzwischen sozialdemokratisch geführte Verkehrsministerium lobte Staatssekretärin Ines Fröhlich das „großartige Engagement“ der Bürger, die sich für das Volksbegehren eingesetzt hätten. Das Gericht habe die sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung der Landesregierung bestätigt und deutlich gemacht, dass über die Zulassung eines Volksbegehrens nach rechtlichen Maßstäben und nicht nach einer politischen Bewertung seiner Ziele entschieden werde.Man will sich „zusammensetzen“Inhaltlich lägen ihr Ministerium und die Beschwerdeführer keineswegs so weit auseinander. Man werde sich darum „mit ihnen zusammensetzen“. Denn unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verfolge die Landesregierung das Ziel, die Nahmobilität in Hessen weiter zu stärken.Bereits mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz seien wichtige rechtliche Grundlagen geschaffen worden, um den Fuß- und Radverkehr sowie die kommunale Nahmobilität weiterzuentwickeln. Darüber hinaus unterstütze das Land Städte und Gemeinden mit umfangreichen Förderprogrammen, Beratungsangeboten sowie der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen.Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Staatsgerichtshofs will Fröhlich auch daraufhin prüfen lassen, welche Folgerungen sich hieraus für bestehende gesetzliche Regelungen ergäben.Stephan Voeth, einer der drei Sprecher des Volksbegehrens, äußerte nach der Verkündung des Urteils, dass es so „nicht zu erwarten“ gewesen sei. Es bedeute für die Verbände „eine Enttäuschung, aber keine Entmutigung“. Immerhin sei nun Rechtsklarheit geschaffen worden, sodass man nicht in einer unübersehbar langen Warteposition verharren müsse.Die Ziele der sozial-ökologischen Verkehrswende seien erstrebenswerter denn je, sagte Voeth weiter. „Um endlich mehr Verkehrssicherheit, Wahlfreiheit beim Verkehrsmittel und wirksamen Klimaschutz zu erreichen“, will das Bündnis sich weiter intensiv für die Realisierung seiner Forderungen einsetzen.Als einen „Teilerfolg“ wertet das Bündnis die Tatsache, dass sich 2023 die damals amtierende schwarz-grüne Landesregierung angesichts des Volksbegehrens veranlasst gesehen habe, das Hessische Nahmobilitätsgesetz vorzulegen, das der Landtag auch beschlossen habe. Es habe Elemente des mit dem Volksbegehren angestrebten Verkehrswendegesetzes aufgegriffen.
Hessischer Staatsgerichtshof verwirft Volksbegehren zur Verkehrswende
Die Hessische Landesregierung war im Recht, als sie eine Abstimmung über einen Gesetzentwurf nicht zuließ, mit dem Verbände die Praxis der Mobilität neu regeln wollten. Das entschied der Staatsgerichtshof.











