Die Manager des Hotels im Bundesland Salzburg hatten den zwei Gästen erklärt, dass sie nicht mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken dürften. Das Landesverwaltungsgericht wertet den Fall als Diskriminierung und verhängt eine Geldstrafe.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Diskriminierung“. Lesen Sie jetzt „Österreich: Urteil gegen Hotelmanager wegen Burkini-Verbot“.

Kein Ganzkörper-Badeanzug für Musliminnen im Hotelpool? Das wertet die österreichische Justiz als Diskriminierung. Für die Tourismusbranche hat der Fall Signalwirkung.