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Storia in 3 fonti

OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden - WELT

Seit Jahren streiten zwei Nachbarn aus Hessen vor Gericht über eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete nun wieder beim OLG in Frankfurt.

Raccontata dafaz.netzeit.dewelt.de

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3 prospettive sulla stessa storia
AI · summaries
welt.deStai leggendo1 g fa

OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden - WELT

Seit Jahren streiten zwei Nachbarn aus Hessen vor Gericht über eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete nun wieder beim OLG in Frankfurt.

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zeit.de1 g fa

Nachbarstreit um Bambushecke: OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nachbarstreit um Bambushecke“. Lesen Sie jetzt „OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden“.

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faz.net1 g fa

Nachbarschaftsstreit um Hecke: Oberlandesgericht hat entschieden

Zwei Nachbarn streiten über eine Bambushecke – bis vor dem Oberlandesgericht. Dieses entschied nun: Die sechs Meter hohe Hecke sei keine „nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung“.

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Timeline cronologica

  1. mercoledì 1 luglio 2026·faz.net

    Nachbarschaftsstreit um Hecke: Oberlandesgericht hat entschieden

    Zwei Nachbarn streiten über eine Bambushecke – bis vor dem Oberlandesgericht. Dieses entschied nun: Die sechs Meter hohe Hecke sei keine „nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung“.

  2. mercoledì 1 luglio 2026·zeit.de

    Nachbarstreit um Bambushecke: OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden

    Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nachbarstreit um Bambushecke“. Lesen Sie jetzt „OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden“.

  3. mercoledì 1 luglio 2026·welt.de

    OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden - WELT

    Seit Jahren streiten zwei Nachbarn aus Hessen vor Gericht über eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete nun wieder beim OLG…