Zwei Nachbarn streiten über eine Bambushecke – bis vor dem Oberlandesgericht. Dieses entschied nun: Die sechs Meter hohe Hecke sei keine „nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung“.

Zwei Nachbarn streiten über eine Bambushecke – bis vor dem Oberlandesgericht. Dieses entschied nun: Die sechs Meter hohe Hecke sei keine „nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung“.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nachbarstreit um Bambushecke“. Lesen Sie jetzt „OLG: Meterhohe Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden“.